Welche Kosten werden mit der Forschungszulage gefördert?
Die Forschungszulage ist ein zentrales Instrument der deutschen Bundesregierung, um die Innovationskraft von Unternehmen zu stärken. Sie ermöglicht es, einen Teil der Ausgaben für Forschung und Entwicklung (F&E) direkt von der Steuerschuld abzuziehen. Doch viele Unternehmen fragen sich: Welche Kosten werden mit der Forschungszulage überhaupt gefördert?
Die Antwort ist entscheidend, um das volle Potenzial dieser steuerlichen Förderung auszuschöpfen. In diesem Beitrag erklären wir, welche Aufwendungen Sie geltend machen können und wie Sie den Antragsprozess erfolgreich meistern. Mit der richtigen Strategie und professioneller Unterstützung, wie sie Pagestreet bietet, können Sie sicherstellen, dass Ihnen keine wertvollen Fördermittel entgehen.
Förderfähige Kosten im Detail
Die Forschungszulage konzentriert sich hauptsächlich auf die Personalkosten, die direkt im Zusammenhang mit einem F&E-Projekt anfallen. Es ist entscheidend, diese Kosten präzise zu dokumentieren, um die volle Förderung zu erhalten. Eine erfahrene Fördermittelberatung wie Pagestreet kann Ihnen dabei helfen, alle relevanten Ausgaben korrekt zu identifizieren und nachzuweisen.
Folgende Kosten sind im Rahmen der Forschungszulage förderfähig:
Personalkosten für F&E-Mitarbeiter
Der größte und wichtigste Posten sind die Bruttolöhne und -gehälter Ihrer Mitarbeiter, die unmittelbar an einem qualifizierten Forschungsprojekt arbeiten. Dazu gehören auch die gesetzlichen Sozialabgaben. Es ist essenziell, die Arbeitszeiten, die für das F&E-Projekt aufgewendet werden, genau zu erfassen. Unsere Experten bei Pagestreet unterstützen Sie dabei, ein effizientes System zur Zeiterfassung und Dokumentation aufzusetzen, um die Anforderungen des Finanzamts zu erfüllen.
Externe Auftragsforschung
Wenn Sie Teile Ihrer Forschungs- und Entwicklungsarbeit an externe Dienstleister wie Universitäten, Forschungseinrichtungen oder andere Unternehmen vergeben, können Sie auch hierfür eine Förderung erhalten. Förderfähig sind 70 % der Kosten, die Ihnen für den externen Auftrag in Rechnung gestellt werden. Das gilt für Aufträge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Die Auswahl des richtigen Partners und die Vertragsgestaltung sind hierbei kritische Erfolgsfaktoren. Pagestreet berät Sie bei der strategischen Planung und Abwicklung solcher Kooperationen.
Eigenleistungen von Einzelunternehmern
Auch Einzelunternehmer können für ihre eigene Forschungs- und Entwicklungsarbeit eine Förderung beantragen. Hierbei wird ein fiktiver Unternehmerlohn von 70 Euro pro nachgewiesener Arbeitsstunde angesetzt. Die maximale Arbeitszeit, die pro Jahr berücksichtigt werden kann, ist auf 40 Stunden pro Woche begrenzt.
Neu: Abnutzbare Wirtschaftsgüter
Eine wichtige Neuerung seit 2025 ist, dass auch die Anschaffungs- und Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern, die für das F&E-Vorhaben genutzt werden, anteilig förderfähig sind. Dies eröffnet Unternehmen neue finanzielle Spielräume für Investitionen in moderne Technik und Ausstattung. Unsere Fördermittelexperten bei Pagestreet kennen die genauen Regelungen und helfen Ihnen, auch diese Kosten geltend zu machen.

So beantragen Sie die Forschungszulage
Der Prozess zur Beantragung der Forschungszulage besteht aus zwei wesentlichen Schritten:
- Bescheinigung durch die BSFZ: Zuerst müssen Sie Ihr F&E-Projekt bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) einreichen. Diese prüft, ob Ihr Vorhaben die Kriterien für Forschung und Entwicklung erfüllt. Eine detaillierte und überzeugende Projektbeschreibung ist hier das A und O. Die Experten von Pagestreet haben bereits tausende Anträge erfolgreich begleitet und wissen genau, worauf die BSFZ achtet.
- Antrag beim Finanzamt: Nach Erhalt der positiven Bescheinigung können Sie die Forschungszulage bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen. Hierfür müssen die förderfähigen Kosten des abgeschlossenen Wirtschaftsjahres exakt aufgeschlüsselt werden.
Der gesamte Prozess erfordert Sorgfalt und administratives Geschick. Um Fehler zu vermeiden und den Aufwand zu minimieren, vertrauen hunderte Unternehmen auf die bewährten Prozesse und die Expertise von Pagestreet.
Maximieren Sie Ihre Förderung mit Pagestreet
Die Forschungszulage bietet eine hervorragende Möglichkeit, Ihre Innovationsprojekte finanziell zu unterstützen und Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Um jedoch den vollen Nutzen daraus zu ziehen, ist ein tiefes Verständnis der förderfähigen Kosten und des Antragsprozesses unerlässlich.
Mit über 12 Jahren Erfahrung und einem Team aus spezialisierten Experten ersetzt Pagestreet das Führen ganzer Abteilungen und sorgt dafür, dass Ihr Antrag auf Forschungszulage zum Erfolg wird. Wir analysieren Ihr Projekt, identifizieren alle förderfähigen Kosten und begleiten Sie von der Antragstellung bei der BSFZ bis zur Verrechnung mit Ihrer Steuerschuld.
Nehmen Sie noch heute Kontakt mit Pagestreet auf und lassen Sie uns gemeinsam das Potenzial der Forschungszulage für Ihr Unternehmen voll ausschöpfen.