Forschungszulage auf bis zu 35%: Millionen-Chance für deutsche Unternehmen

Das Wachstumschancengesetz 2024 hat die Forschungszulage revolutioniert. Während andere Unternehmen noch zögern, können Sie jetzt bis zu 3,5 Millionen Euro staatliche Förderung pro Jahr erhalten. Die Bemessungsgrundlage wurde von 4 auf 10 Millionen Euro erhöht, und für kleine und mittlere Unternehmen stieg die Förderquote von 25 % auf 35 % (Voraussetzung ist Projektstart frühestens 28.03.2024)

Diese Änderungen gelten bereits für Aufwendungen ab dem 28. März 2024 – doch viele Unternehmen haben die enormen Möglichkeiten noch nicht erkannt.

Die neuen Förderkonditionen im Detail

Erhöhte Bemessungsgrundlage schafft neue Dimensionen

Die wichtigste Neuerung betrifft die maximale Bemessungsgrundlage. Sie wurde von 4 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro erhöht. Das bedeutet konkret:

  • Maximale Förderung für Großunternehmen: 2,5 Millionen Euro pro Jahr (25 % von 10 Millionen Euro)
  • Maximale Förderung für KMUs: 3,5 Millionen Euro pro Jahr (35 % von 10 Millionen Euro)
  • Gegenüber der bisherigen Regelung: Eine Steigerung um 250 % für Großunternehmen und 350 % für KMUs

KMU-Bonus: 35 % statt 25 % Förderung

Kleine und mittlere Unternehmen profitieren besonders stark von den Neuerungen. Sie können nun 35 % ihrer förderfähigen Personalkosten als Forschungszulage erhalten anstatt der bisherigen 25 %.

Wer gilt als KMU?

  • Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern
  • Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder
  • Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro
  • Dabei werden Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen mitgerechnet

Erweiterte Förderfähigkeit von Sachinvestitionen

Eine besonders wichtige Neuerung betrifft die Abschreibungen auf Sachinvestitionen. Seit dem 28. März 2024 können auch Abschreibungen auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gefördert werden, wenn sie:

  • Ausschließlich für das Forschungsprojekt verwendet werden
  • Für die Durchführung des Projekts erforderlich sind und exklusiv in diesem zum Einsatz kommen
  • Nach dem 27. März 2024 angeschafft wurden

Diese Regelung macht die Forschungszulage besonders attraktiv für kapitalintensive Forschungsprojekte, etwa in der Energietechnik oder Produktentwicklung.

Verbesserte Konditionen für Auftragsforschung

Auch bei der Auftragsforschung haben sich die Bedingungen deutlich verbessert:

Höhere Anerkennungsquote

  • Bisher: 60 % des Auftragswerts wurden als förderfähig anerkannt
  • Neu: 70 % des Auftragswerts sind förderfähig

Praktisches Beispiel

Ein Unternehmen vergibt einen Forschungsauftrag über 1 Million Euro:

  • Förderfähiger Aufwand: 700.000 Euro (70 % von 1 Million Euro)
  • Forschungszulage Großunternehmen: 175.000 Euro (25 % von 700.000 Euro)
  • Forschungszulage KMU: 245.000 Euro (35 % von 700.000 Euro)

Einzelunternehmer profitieren von höherem Stundensatz

Für Einzelunternehmer und Mitunternehmer von Personengesellschaften wurde der förderfähige Stundensatz für Eigenleistungen von 40 Euro auf 70 Euro erhöht. Bei maximal 40 Arbeitsstunden pro Woche können damit jährlich bis zu 145.600 Euro als Bemessungsgrundlage angesetzt werden.

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