Ist die Forschungszulage eine Beihilfe?
Unternehmer und Forschungseinrichtungen achten verstärkt auf Möglichkeiten, ihre Innovationsprojekte durch staatliche Förderungen zu finanzieren. Dabei rückt die Forschungszulage zunehmend in den Mittelpunkt. Besonders häufig stellt sich jedoch die Frage, ob es sich hierbei rechtlich um eine Beihilfe handelt. Dieser Blogbeitrag erklärt, was die Forschungszulage ist, wie sie steuerlich geltend gemacht und wie sie juristisch eingeordnet wird. Zudem erfahren Sie, wie das erfahrene Team von Pagestreet Unternehmen dabei unterstützt, das volle Potenzial der Forschungszulage auszuschöpfen.
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Frage: Ist die Forschungszulage eine Beihilfe?
Rechtlich wird die Frage, ob die Forschungszulage eine Beihilfe darstellt, kontrovers diskutiert. Aktuell gibt es jedoch keine zufriedenstellenden Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass diese Zulage eine Beihilfe im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 AEUV ist.
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Wie wird die Forschungszulage steuerlich berücksichtigt?
- Nationale Steuerregelung: Die Forschungszulage wird auf Basis nationaler Gesetze gewährt und nicht gezielt als Subvention durch die EU vorgegeben.
- Keine Verzerrung des Wettbewerbs: Sie ist für alle Unternehmen unabhängig von Größe oder Branche verfügbar und zielt nicht darauf ab, spezifischen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
Die Forschungszulage ist nicht wie ein klassischer Zuschuss zu sehen. Stattdessen erfolgt die Förderung durch eine Geltendmachung im Rahmen der Steuerveranlagung. Hier der Ablauf in Kurzform:
- Bescheinigungsverfahren: Unternehmen müssen zunächst bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) einen Antrag einreichen, der nachweist, dass das entsprechende Projekt den förderfähigen F&E-Kriterien entspricht.
- Einreichen beim Finanzamt: Nach Erhalt der Bescheinigung können die förderungsfähigen Aufwendungen geltend gemacht werden. Dies geschieht im Rahmen der nächsten steuerlichen Veranlagung.
- Steuerliche Gutschrift: Die Forschungszulage wird anschließend mit der fälligen Einkommens- oder Körperschaftsteuer verrechnet. Besteht kein Steueranspruch, wird der Betrag ausgezahlt.
Diese nicht-bürokratische Einbindung macht die Forschungszulage für viele Unternehmen äußerst attraktiv.
Änderungen ab 2025:
Ab 2025 weitet sich der Kreis förderfähiger Kosten aus, und Unternehmen können Investitionen und abnutzbare Wirtschaftsgüter als zulässige Posten einfügen. Das bedeutet:
- Maschinen und betriebliches Equipment, das für die Forschung genutzt wird, erhalten eine höhere Gewichtung.
- Unternehmen, die dauerhaft Innovationen entwickeln, erschließen sich dank dieser neuen Regel immense finanzielle Spielräume.
Diese Änderung könnte ein bedeutender Wachstumstreiber für Forschungslabore, Technologieunternehmen und Produktionsstätten in Deutschland sein.
Lassen Sie sich von den Experten helfen
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