Wie wird die Forschungszulage vom Finanzamt ausgezahlt?
Seit ihrer Einführung im Jahr 2020 hat sich die steuerliche Forschungszulage als wertvolles Instrument für Unternehmen in Deutschland etabliert. Sie soll die Innovationskraft stärken und Firmen jeder Größe dazu motivieren, in Forschung und Entwicklung zu investieren. Doch eine zentrale Frage beschäftigt viele Antragsteller: Wie genau wird die Forschungszulage eigentlich vom Finanzamt ausgezahlt?
Dieser Beitrag erklärt den Prozess Schritt für Schritt und zeigt, was Sie wissen müssen, um die Förderung optimal zu nutzen.
Wie die Forschungszulage ausgezahlt wird
Anders als bei vielen klassischen Förderprogrammen erfolgt bei der Forschungszulage in der Regel keine direkte Auszahlung auf das Geschäftskonto. Stattdessen wird die bewilligte Zulage vollständig auf die nächste festzusetzende Körperschaft- oder Einkommensteuer angerechnet. Ihre Steuerschuld verringert sich also direkt um die Höhe der Zulage.
Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Forschungszulagengesetz (FZulG), das diesen Prozess klar definiert.
Der Ablauf: Vom Antrag zur Verrechnung
Die Forschungszulage ist keine Vorauszahlung, sondern wird nachträglich für bereits getätigte und förderfähige Aufwendungen in einem abgeschlossenen Geschäftsjahr gewährt. Der Prozess gliedert sich in zwei wesentliche Phasen:
- Antrag bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ): Zuerst muss das Forschungsprojekt von der BSFZ geprüft und als förderfähig eingestuft werden. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung für die gesamte Projektlaufzeit.
- Antrag beim zuständigen Finanzamt: Mit dieser Bescheinigung können Sie nach Abschluss des Geschäftsjahres den Antrag auf die Forschungszulage bei Ihrem Finanzamt stellen. Dies geschieht elektronisch über das ELSTER-Portal.
Das Finanzamt prüft anschließend die steuerlichen Voraussetzungen und setzt die Forschungszulage in einem separaten Bescheid fest.
Was passiert, wenn die Zulage höher als die Steuerschuld ist?
Ein großer Vorteil der Forschungszulage zeigt sich, wenn die bewilligte Förderung die tatsächliche Steuerschuld übersteigt. In diesem Fall wird der überschüssige Betrag vom Finanzamt direkt an das Unternehmen ausgezahlt. Das macht die Zulage besonders für Start-ups und junge Unternehmen attraktiv, die sich in den ersten Jahren oft in der Verlustzone befinden und keine oder nur geringe Steuern zahlen.
Ein konkretes Zahlenbeispiel:
Angenommen, einem Unternehmen wird eine Forschungszulage von 50.000 € bewilligt. Die festgesetzte Körperschaftsteuer für das betreffende Jahr beträgt 10.000 €.
- Zuerst wird die Steuerschuld von 10.000 € vollständig mit der Zulage verrechnet.
- Der verbleibende Betrag von 40.000 € wird vom Finanzamt steuerfrei an das Unternehmen ausgezahlt.
Die Koordination mit der Steuererklärung
Die eigentliche Verrechnung oder Auszahlung der Forschungszulage erfolgt im Rahmen der nächsten Steuerfestsetzung. Es ist daher entscheidend, den Prozess gut mit Ihrer Steuerberatung abzustimmen. In der Körperschaftsteuererklärung sollte explizit darauf hingewiesen werden, dass ein Antrag auf Forschungszulage gestellt wurde.
Sobald dem Finanzamt die Bescheinigung der BSFZ vorliegt und der Antrag über ELSTER eingereicht wurde, kann die Zulage im Steuerbescheid berücksichtigt werden.

Ein Gewinn für den Innovationsstandort Deutschland
Die Forschungszulage ist ein klares Bekenntnis der Bundesregierung, den Innovationsstandort Deutschland zu stärken. Indem sie die finanzielle Last von Forschungsprojekten mindert, fördert sie die Wettbewerbsfähigkeit und ermutigt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), in zukunftsweisende Ideen zu investieren. Der Mechanismus der Verrechnung und Auszahlung sorgt dafür, dass die Förderung auch bei Unternehmen ankommt, die noch keine Gewinne erzielen, und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von Fortschritt und Wachstum.
Um Ihnen ein besseres Gefühl für die verfügbaren Optionen zu geben, hier einige der bekanntesten Förderprogramme in Deutschland:
- Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM): Dieses Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei technologieoffenen Forschungs- und Entwicklungsprojekten.
- Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW): Die GRW-Förderung zielt darauf ab, Investitionen in strukturschwachen Regionen zu fördern, um Arbeitsplätze zu schaffen und die regionale Wirtschaft zu stärken.
- Förderung durch das BALM: Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat seit 2018 über 5,9 Milliarden Euro für Projekte im Bereich "Mobilität der Zukunft" bereitgestellt. Diese Mittel unterstützen umweltfreundlichen Verkehr und die Ausbildung von Fachkräften in der Logistikbranche.