Wie hoch ist der Prozentsatz der Forschungszulage?
Seit 2020 unterstützt die Bundesregierung Unternehmen in Deutschland mit der steuerlichen Forschungszulage. Ziel ist es, die Innovationskraft zu stärken und Forschung und Entwicklung (FuE) für mehr Betriebe zugänglich zu machen. Wenn Ihr Unternehmen in Forschungsprojekte investiert, können Sie einen Teil Ihrer Ausgaben als Steuergutschrift zurückerhalten. Doch wie hoch ist diese Förderung genau?
Wer kann die Forschungszulage beantragen?
Grundsätzlich können alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland, unabhängig von ihrer Größe oder Branche, einen Antrag auf Forschungszulage stellen. Die Förderung ist besonders attraktiv für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von höheren Fördersätzen profitieren.
Um förderfähig zu sein, muss Ihr Vorhaben einem der folgenden Bereiche zugeordnet werden können:
- Grundlagenforschung
- Industrielle Forschung
- Experimentelle Entwicklung
Das Projekt kann entweder eigenbetrieblich, in Kooperation mit Partnern oder als Auftragsforschung durchgeführt werden.
Wie hoch ist die Forschungszulage?
Die Höhe der Forschungszulage hängt von der Art der Forschung und der Größe Ihres Unternehmens ab.
Eigenbetriebliche Forschung
Für Forschung, die Sie im eigenen Unternehmen durchführen, beträgt die Zulage 25 % der förderfähigen Aufwendungen. Zu diesen Aufwendungen zählen hauptsächlich die Personalkosten für Ihre FuE-Mitarbeiter.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wurde der Satz im März 2024 erhöht: Sie erhalten nun 35 % ihrer Bemessungsgrundlage als Zulage.
Auftragsforschung
Wenn Sie ein anderes Unternehmen mit einem Forschungsprojekt beauftragen, können Sie ebenfalls eine Förderung erhalten. Hier beträgt die Zulage 15 % des Entgelts, das Sie an den Auftragnehmer zahlen. Mit dem Wachstumschancengesetz wurde zudem der anrechenbare Anteil der Ausgaben von 60 % auf 70 % erhöht, was die Förderung noch attraktiver macht.
Wie wird die Forschungszulage beantragt?
Der Antragsprozess verläuft in zwei Schritten:
- Zertifizierung des Projekts: Zuerst müssen Sie Ihr FuE-Projekt bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) einreichen. Diese externe Prüfstelle bewertet, ob Ihr Vorhaben die inhaltlichen Anforderungen erfüllt.
- Antrag beim Finanzamt: Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von der BSFZ eine Bescheinigung. Diese legen Sie zusammen mit Ihrer Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt vor, um die Zulage geltend zu machen. Die Zulage wird dann auf Ihre Steuerschuld angerechnet oder als Erstattung ausgezahlt.
Profitieren Sie von den neuen Regelungen
Mit dem Wachstumschancengesetz, das im März 2024 in Kraft trat, wurde die Forschungszulage erheblich verbessert. Neben den erhöhten Sätzen für KMU wurde auch die maximale Bemessungsgrundlage für förderfähige Aufwendungen auf 10 Millionen Euro pro Jahr angehoben. Außerdem können nun auch Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 27. März 2024 angeschafft wurden und ausschließlich im FuE-Vorhaben genutzt werden, angerechnet werden.
Diese Änderungen machen die Forschungszulage zu einem noch schlagkräftigeren Instrument, um die Innovationskraft deutscher Unternehmen zu fördern und ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem globalen Markt zu sichern.