Forschungszulage für verbundene Unternehmen: Was Sie wissen müssen

Innovation ist der Motor der deutschen Wirtschaft, doch Forschung und Entwicklung sind teuer. Um Unternehmen zu entlasten, hat die Bundesregierung die Forschungszulage eingeführt. Aber gilt diese Zulage auch für komplexe Firmenstrukturen? Können verbundene Unternehmen eine Forschungszulage beantragen?

Die kurze Antwort lautet: Ja, das ist möglich. Dank einer Gesetzesänderung können auch einzelne verbundene Unternehmen von dieser wichtigen Förderung profitieren. Dieser Beitrag erklärt Ihnen, was Sie dabei beachten müssen.

Was sind verbundene Unternehmen?

Zuerst ist es wichtig zu verstehen, was das Gesetz unter verbundenen Unternehmen versteht. Die Definition findet sich im Handelsgesetzbuch (HGB) in § 290 Abs. 2-4. Vereinfacht gesagt, gelten zwei oder mehr Unternehmen als verbunden, wenn ein Unternehmen einen „beherrschenden Einfluss“ auf ein anderes ausüben kann. Das kann beispielsweise durch Mehrheitsbeteiligungen oder andere Kontrollrechte der Fall sein.

Wichtige Aspekte für verbundene Unternehmen

Auch wenn jedes Unternehmen einen eigenen Antrag stellen kann, gibt es einige zentrale Punkte, die Sie im Konzernverbund beachten müssen:

  • Deckelung der Fördersumme: Der maximale Förderbetrag für die gesamte Unternehmensgruppe ist auf eine Million Euro pro Wirtschaftsjahr begrenzt.
  • Interne Koordination ist entscheidend: Die verbundenen Unternehmen müssen sich untereinander darüber abstimmen, wie dieser Höchstbetrag aufgeteilt wird. Eine klare Absprache ist unerlässlich, um das volle Potenzial der Förderung auszuschöpfen, ohne den Rahmen zu sprengen.
  • Standort, an dem die F&E-Kosten anfallen: Förderfähig sind nur Personalkosten für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die in Deutschland entstehen.
  • Größe der Unternehmensgruppe: Die Größe des gesamten Konzerns, einschließlich internationaler Tochtergesellschaften, kann die Förderquote beeinflussen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten eine höhere Förderquote (35 %) als größere Unternehmen (25 %). Die KMU-Einstufung wird auf Basis der gesamten Gruppe vorgenommen.

Die Vorteile der neuen Regelung

Vereinfachter Antragsprozess

Jedes Unternehmen kann seinen Antrag selbstständig bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) einreichen. Das reduziert den administrativen Aufwand auf Konzernebene.

Gerechtere Verteilung:

Die neue Regelung bildet die wirtschaftliche Realität von Konzernen besser ab und sorgt für eine fairere Verteilung der Fördermittel.

Ihr Weg zur Forschungsförderung

Die Möglichkeit für verbundene Unternehmen, die Forschungszulage einzeln zu beantragen, ist eine bedeutende Erleichterung für innovative Konzerne in Deutschland. Durch die Deckelung auf eine Million Euro pro Gruppe und die Notwendigkeit der internen Abstimmung bleibt der Prozess jedoch anspruchsvoll.

Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr Unternehmen diese wertvolle staatliche Unterstützung optimal nutzt, kann eine professionelle Beratung den entscheidenden Unterschied machen. Unsere Experten bei Pagestreet unterstützen Sie bei der Antragsstellung und helfen Ihnen, die Forschungszulage erfolgreich zu sichern.

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Um Ihnen ein besseres Gefühl für die verfügbaren Optionen zu geben, hier einige der bekanntesten Förderprogramme in Deutschland: