Wie wird die Forschungszulage ausgezahlt? Der komplette Leitfaden
Viele Unternehmen stellen sich die Frage: Wie genau funktioniert eigentlich die Auszahlung der Forschungszulage? Die Antwort ist nicht ganz so einfach, wie man zunächst vermuten könnte. Denn in den meisten Fällen erfolgt gar keine direkte Auszahlung, sondern eine Verrechnung mit der zu zahlenden Steuer.
Dieser Beitrag erklärt Ihnen den kompletten Ablauf – von der Antragstellung bis zur tatsächlichen Auszahlung oder Verrechnung. Sie erfahren, unter welchen Umständen das Finanzamt die Forschungszulage tatsächlich ausbezahlt und was das für Ihr Unternehmen bedeutet.
So funktioniert die Forschungszulage-Auszahlung
Die Forschungszulage wird grundsätzlich nicht direkt vom Finanzamt überwiesen. Stattdessen erfolgt eine Anrechnung auf die nächste Festsetzung der Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer. Das bedeutet: Die bewilligte Förderung mindert Ihre Steuerschuld.
Bei den meisten Unternehmen läuft der Prozess folgendermaßen ab:
- Forschungsleistung erbringen: Ihr Unternehmen führt die FuE-Tätigkeiten durch und trägt zunächst alle Kosten.
- Antrag bei der BSFZ stellen: Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres beantragen Sie die Bescheinigung.
- Festsetzungsantrag beim Finanzamt: Mit der positiven Bescheinigung stellen Sie den Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage.
- Verrechnung bei Steuerfestsetzung: Das Finanzamt rechnet die bewilligte Summe gegen Ihre Körperschaftsteuer auf.
Eine tatsächliche Auszahlung der Forschungszulage durch das Finanzamt findet nur in einem speziellen Fall statt: Wenn die bewilligte Forschungszulage höher ist als Ihre zu zahlende Körperschaftsteuer.
Beispiel für eine Auszahlung:
- Festgesetzte Körperschaftsteuer 2024: 800.000 Euro
- BewilligteForschungszulage 2024: 1.200.000 Euro
- Resultat: Auszahlung von 400.000 Euro
Dieser Fall tritt besonders häufig bei Start-ups und Unternehmen in der Verlustzone auf, die noch keine oder nur geringe Steuern zahlen.
Das zweistufige Verfahren im Detail
Stufe 1: Bescheinigung bei der BSFZ
Zunächst müssen Sie bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine Bescheinigung über die Förderfähigkeit Ihres FuE-Vorhabens beantragen. Die BSFZ prüft dabei ausschließlich die inhaltlichen Aspekte:
- Erfüllt das Projekt die Kriterien der Forschungszulage?
Bei positiver Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung, die gleichzeitig an Ihr zuständiges Finanzamt übermittelt wird.
Stufe 2: Festsetzungsantrag beim Finanzamt
Mit der BSFZ-Bescheinigung können Sie beim Finanzamt den Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage stellen. Das Finanzamt prüft dann:
- Erfüllt das Projekt die Kriterien der Forschungszulage?
Bei positiver Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung, die gleichzeitig an Ihr zuständiges Finanzamt übermittelt wird.
Zeitlicher Ablauf bis zur Auszahlung
Der gesamte Prozess dauert in der Regel sechs bis neun Monate:
- Vorbereitung und Antragstellung: 2-3 Monate
- Prüfung durch die BSFZ: 2-3 Monate
- Festsetzung durch das Finanzamt: 1-3 Monate
Die tatsächliche Verrechnung oder Auszahlung erfolgt dann mit der nächsten regulären Steuerfestsetzung.
Wie Pagestreet bei der Forschungszulage hilft
Als erfahrene Steuerberatungskanzlei unterstützen wir Sie bei jedem Schritt des Forschungszulage-Verfahrens.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Potentialanalyse: Wir prüfen, welche Ihrer Projekte förderfähig sind, und berechnen das mögliche Fördervolumen.
- Antragsstellung: Wir übernehmen die komplette Antragstellung bei der BSFZ und stellen sicher, dass alle erforderlichen Angaben vollständig und korrekt gemacht werden.
- Projektbegleitung: Von der ersten Analyse bis zur Auszahlung begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess.
Warum professionelle Unterstützung wichtig ist
Die Forschungszulage ist ein komplexes Förderinstrument mit vielen Fallstricken. Eine fehlerhafte Antragstellung kann zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung führen. Mit unserer langjährigen Erfahrung maximieren wir Ihre Erfolgsaussichten und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.
Häufige Fragen zur Auszahlung
Nein, die Forschungszulage ist steuerfrei – sowohl bei der Verrechnung als auch bei der Auszahlung.
Die Forschungszulage kann im Rahmen einer Betriebsprüfung kontrolliert werden. Sollten Unstimmigkeiten festgestellt werden, kann eine Rückforderung zuzüglich 6 % Zinsen erfolgen.
Ja, die Forschungszulage kann für bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden.
Nutzen Sie die Forschungszulage optimal
Die Forschungszulage bietet Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, ihre F&E-Aktivitäten steuerlich zu fördern. Ob als Steuerminderung oder als tatsächliche Auszahlung – in beiden Fällen profitiert Ihr Unternehmen erheblich.
Bei Pagestreet haben wir bereits zahlreiche Unternehmen erfolgreich durch das Forschungszulage-Verfahren begleitet. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung und erfahren Sie, wie auch Ihr Unternehmen von dieser Förderung profitieren kann.