Ist die Forschungszulage steuerfrei? Das sollten Sie wissen
Die Forschungszulage wurde 01.2020 als wichtiges Förderinstrument für deutsche Unternehmen eingeführt. Sie soll Investitionen in Forschung und Entwicklung ankurbeln, Innovationen stärken und die Liquidität forschender Betriebe verbessern. Doch eine zentrale Frage beschäftigt viele Unternehmen: Ist die Forschungszulage steuerfrei?
Die Antwort ist komplexer als gedacht. Während das Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine vollumfängliche Steuerfreiheit zusichert, kritisiert der Bundesrechnungshof die lückenhafte gesetzliche Regelung. Diese Rechtsunsicherheit kann erhebliche Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen die aktuelle Rechtslage zur Steuerfreiheit der Forschungszulage und zeigen auf, welche Risiken bestehen. Außerdem erfahren Sie, wie Pagestreet Ihnen bei der sicheren Beantragung und steuerlichen Behandlung der Forschungszulage helfen kann.
Was ist die Forschungszulage und wie funktioniert sie?
Die steuerliche Forschungszulage ist ein staatliches Förderprogramm, das betriebliche Forschungs- und Entwicklungsleistungen aller Art unterstützt. Unternehmen haben unabhängig von ihrer Größe, Rechtsform oder Gewinnsituation Anspruch auf diese Förderung, wenn die Förderkriterien erfüllt werden.
Das Verfahren funktioniert folgendermaßen: Die Finanzämter setzen die Forschungszulage fest und rechnen sie auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer an. Übersteigt die Forschungszulage die Steuerschuld, wird der überschießende Betrag ausgezahlt (Anrechnungsüberhang).
Wichtig zu verstehen ist: Obwohl die Forschungszulage über das steuerliche Erhebungsverfahren abgewickelt wird, handelt es sich ihrem Wesen nach nicht um eine Steuer, sondern um eine Subvention.
Die Steuerfreiheit der Forschungszulage: Aktuelle Rechtslage
Gesetzliche Grundlage nur teilweise vorhanden
Die Steuerfreiheit der Forschungszulage ist nur lückenhaft gesetzlich geregelt. Das Jahressteuergesetz 2020 regelt zwar die steuerfreie Auszahlung eines Anrechnungsüberhangs als fiktive Steuererstattung im Forschungszulagengesetz. Doch diese Regelung erfasst nur einen Teil der Förderung.
Konkret bedeutet das:
- Auszahlung (Anrechnungsüberhang): Hier ist die Steuerfreiheit gesetzlich eindeutig geregelt.
- Anrechnung auf Steuerschuld: Hier fehlt eine explizite gesetzliche Steuerfreistellung.
Verwaltungsanweisung vs. Gesetzeslage
Das BMF hat in einer Verwaltungsanweisung festgelegt, dass die gesamte Forschungszulage steuerfrei ist – unabhängig davon, ob sie ausgezahlt oder angerechnet wird. Diese Auslegung geht über den gesetzlichen Wortlaut hinaus.
Der Bundesrechnungshof kritisiert diese Praxis scharf: Das BMF darf nicht durch Verwaltungsanweisungen Ausnahmen von der gesetzlichen Besteuerung schaffen, die nicht im Gesetz verankert sind.
Risiken und Rechtsunsicherheiten für Unternehmen
Gefahr für forschende Unternehmen
Die unklare Rechtslage bringt erhebliche Risiken mit sich. Unternehmen tragen das Risiko, dass die großzügige Auslegung der Finanzverwaltung einer finanzgerichtlichen Überprüfung nicht standhält.
Mögliche Konsequenzen:
- Nachversteuerung der angerechneten Forschungszulage
- Zinsen und Säumniszuschläge bei Steuernachzahlungen
- Beeinträchtigung der kalkulierten Liquiditätsverbesserung
- Eingeschränkter Rechtsschutz bei Streitigkeiten
Einschränkung des Rechtsschutzes
Finanzgerichte können die Steuerfreiheit der Forschungszulage im Rahmen einer Gesamtfallprüfung selbst zum Verfahrensgegenstand machen. Bis zu einer höchstrichterlichen Klärung bleibt die Rechtslage unsicher.
Forderungen des Bundesrechnungshofs
Der Bundesrechnungshof fordert das BMF eindringlich auf, eine umfassende Gesetzesänderung zu erarbeiten, die die vollständige Steuerfreiheit der Forschungszulage rechtssicher garantiert.
Begründung:
- Rechtsunsicherheit geht zulasten der Unternehmen
- Gleich- und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung ist gefährdet
- Rechtsschutz ist erheblich eingeschränkt
Das BMF sieht bisher keinen Handlungsbedarf und hält die aktuelle Regelung für ausreichend. Diese Haltung erhöht das Risiko für Unternehmen.
Praktische Empfehlungen für Unternehmen
Dokumentation und Vorsicht
Angesichts der Rechtsunsicherheit sollten Unternehmen besondere Sorgfalt walten lassen:
- Vollständige Dokumentation aller F&E-Aktivitäten
- Rechtssichere Antragstellung mit fachkundiger Unterstützung
- Steuerliche Rückstellungen für mögliche Nachzahlungen
- Regelmäßige Überwachung der Rechtsprechungsentwicklung
Professionelle Begleitung
Die komplexe Rechtslage macht eine professionelle Beratung praktisch unerlässlich. Fehler bei der Antragstellung oder steuerlichen Behandlung können teuer werden.
Wie Pagestreet Sie unterstützt
Als Experten für Forschungsförderung und steuerliche Behandlung von F&E-Projekten bietet Pagestreet umfassende Unterstützung:
Sichere Antragstellung
- Fachkundige Prüfung Ihrer F&E-Projekte auf Förderfähigkeit
- Rechtssichere Dokumentation aller relevanten Aktivitäten
- Optimale Antragstellung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage
- Begleitung des gesamten Verfahrens bis zur Bewilligung
Risikominimierung
Unsere Experten helfen Ihnen dabei, die Vorteile der Forschungszulage zu nutzen und gleichzeitig die Risiken zu minimieren. Wir kennen die Fallstricke und sorgen für eine rechtssichere Abwicklung.
Ausblick: Was Sie jetzt tun sollten
Die Forschungszulage bleibt trotz der rechtlichen Unsicherheiten ein attraktives Förderinstrument. Die Steuerfreiheit wird in der Praxis von der Finanzverwaltung anerkannt – allerdings ohne die wünschenswerte Rechtssicherheit.
Handlungsempfehlungen:
- Nutzen Sie die Förderung, aber mit angemessener Vorsicht
- Dokumentieren Sie sorgfältig alle relevanten F&E-Aktivitäten
- Holen Sie sich professionelle Unterstützung bei Antragstellung und steuerlicher Behandlung
- Bleiben Sie informiert über Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung
Die Rechtsunsicherheit ist bedauerlich, sollte aber nicht davon abhalten, berechtigte Förderansprüche geltend zu machen. Mit der richtigen Beratung und Vorbereitung können Sie die Forschungszulage sicher nutzen.
Pagestreet steht Ihnen als erfahrener Partner zur Seite – von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Auszahlung der Forschungszulage. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Ihr Unternehmen bei der optimalen Nutzung der Forschungsförderung unterstützen können.